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Lisa Gnadl
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Frage von Markus P. •

Rundfunkbeitrag Befreiung - Können Sie uns mitteilen, ob diese implizit durch die aktuelle Befreiungsregelung ausgelöste Problem in Zukunft von den SPD-Mitgliedern der Landesregierungen gelöst wird oder ob es bereits im Fokus Ihrer Bemühungen steht?

Hallo Frau Gnadl,

der Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass je Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

Für viele stellt dies eine starke Belastung dar, insbesondere für Studenten. Teilweise sind Studenten von der Abgabe ausgenommen, z. B. wenn sie Bafög beziehen. Allerdings müssen im Falle einer WG dann die übrigen Mitbewohner den Anteil des von der Abgabe befreiten Mitglieds übernehmen. Dies kann dazu führen, dass es für eine Wohngemeinschaft nachteilig ist, wenn sie einen Mitbewohner aufnehmen, der vom Rundfunkbeitrag befreit ist.

Können Sie uns mitteilen, ob diese implizit durch die aktuelle Befreiungsregelung ausgelöste Problem in Zukunft von den SPD-Mitgliedern der Landesregierungen gelöst wird oder ob es bereits im Fokus Ihrer Bemühungen steht? Wenn ja, was soll dagegen konkret unternommen werden? Warum war dieses Problem nicht schon bei der Auflage des Rundfunkstaatsvertrags im Fokus?

VG

Markus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P. .,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Rundfunkbeitrag und die damit verbundenen Herausforderungen für Wohngemeinschaften.

Die Regelung, dass der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, basiert auf dem Grundsatz der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Befreiungsmöglichkeit für bestimmte Personengruppen, insbesondere für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, soll eine soziale Entlastung für Studierende und Auszubildende schaffen. Dass dies in Wohngemeinschaften zu einer Mehrbelastung der übrigen Mitbewohner führen kann, ist ein Problem.

Die SPD setzt sich für eine faire und sozial gerechte Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags ein. Dabei werden auch Ungerechtigkeiten und Belastungen bestimmter Gruppen in den Blick genommen. Die Frage der Kostenverlagerung in Wohngemeinschaften wird im Rahmen der regelmäßigen Evaluationen des Rundfunkstaatsvertrags diskutiert. Aktuell gibt es jedoch keine konkrete Gesetzesinitiative, um diese spezifische Situation zu ändern.

Warum diese Problematik bei der ursprünglichen Auflage des Rundfunkstaatsvertrags nicht stärker berücksichtigt wurde, liegt vor allem daran, dass der Fokus auf einer möglichst einfachen und praktikablen Erhebung lag. Die Entscheidung für ein wohnungsbasiertes Modell sollte den Verwaltungsaufwand reduzieren und zugleich eine breite Finanzierungsbasis gewährleisten.

Wir nehmen die von Ihnen geschilderten Bedenken jedoch ernst und werden sie in die weiteren Diskussionen über mögliche Reformen des Rundfunkbeitragsmodells einbringen. Die SPD steht für eine Medienpolitik, die sowohl die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert als auch auf die sozial gerechte Verteilung der Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen 

Lisa Gnadl

 

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