Welche Einsparungen sind neben der verschobenen Besoldungserhöhung 2025 geplant?
Sehr geehrte Frau Gnadl,die Berichterstattung über die verschobenen Besoldungserhöhung 2025 sollte hinreichend bekannt sein.
Zu solchen Sonderopfern führt das Bundesverfassungsgericht aus:
"Der Gesetzgeber darf die Beamtenbesoldung von der allgemeinen Entwicklung nur ausnehmen, wenn dies durch spezifische, im Beamtenverhältnis wurzelnde Gründe gerechtfertigt ist. Den Beamten dürfen keine Sonderopfer zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auferlegt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 27. September 2005)"Folgende Fragen hierzu:
1. Welche weiteren Einsparungen sind geplant, oder wird tatsächlich nur auf Rücken der Beamtenschaft gespart?
2. Wenn das entsprechende Gesetzt in den Landtag eingebracht wird, wie gedenken Sie abzustimmen?Vorab vielen Dank!
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre gezielten Fragen zu den geplanten Maßnahmen im Haushalt 2025. Ich weiß Ihr Interesse an diesen wichtigen Themen sehr zu schätzen und möchte gerne auf Ihre Punkte eingehen.
Rahmenbedingungen für den Haushalt 2025
Die finanziellen Herausforderungen, vor denen Hessen steht, sind außergewöhnlich groß. Das Urteil des Staatsgerichtshofs zu den verfassungswidrigen Sondervermögen hat dazu geführt, dass keinerlei Rücklagen mehr zur Verfügung stehen.
Hinzukommen:
- Eine schlechtere Herbst-Steuerschätzung.
- Zusätzliche Belastungen durch den neuen Zensus, der Hessen jährlich 250 Millionen Euro im Länderfinanzausgleich kostet.
- Mindereinnahmen durch Steuerrechtsänderungen, wie die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums (-210 Millionen Euro in 2025).
Diese Entwicklungen haben die Deckungslücke im Haushalt 2025 auf über 2,7 Milliarden Euro anwachsen lassen. Trotz dieses enormen Konsolidierungsbedarfs haben wir in den Haushaltsverhandlungen als SPD-Fraktion darauf gedrängt, dass zentrale Bereiche wie Bildung, Sicherheit und soziale Infrastruktur nicht beeinträchtigt werden.
Zu Ihrer ersten Frage: Einsparungen neben der Besoldung
Die Verschiebung der zweiten vom 01.08.2025 auf den 01.12.2025 Besoldungserhöhung war nur eine von mehreren Maßnahmen, um den Haushalt zu stabilisieren. Weitere Einsparungen wurden in den Etats der Ministerien vorgenommen, die zusammen fast eine halbe Milliarde Euro betragen. Diese Kürzungen waren ebenfalls schmerzhaft und werden nicht ohne Folgen bleiben. Darüber hinaus wurden alle verbleibenden Rücklagen ausgeschöpft, und die zulässigen Möglichkeiten der Neuverschuldung bis an die Grenzen genutzt.
Es war uns wichtig, dass soziale Netzwerke erhalten bleiben und keine zweite "Operation düstere Zukunft" stattfindet, wie sie in früheren Jahren zu massiven Einschnitten geführt hat. Auch wenn die Personalkosten den größten Ausgabeposten im Haushalt darstellen, war die Verschiebung der Besoldungserhöhung eine Maßnahme, die bewusst zeitlich befristet und nicht struktureller Natur ist.
Zu Ihrer zweiten Frage: Abstimmung über das Gesetz
Die Entscheidung zur Verschiebung der Besoldungserhöhung ist uns nicht leichtgefallen, und ich weiß, dass sie viele Beamtinnen und Beamte als Sonderopfer empfinden. Gleichzeitig bleibt die Besoldungserhöhung erhalten:
- Die erste Stufe von 4,8 % wird wie geplant im Februar 2025 umgesetzt.
- Die zweite Stufe von 5,5 % wird lediglich von August auf Dezember verschoben.
- Insgesamt ergibt sich eine Besoldungserhöhung von über 10 % im Jahr 2025, was im Vergleich zu Abschlüssen in der freien Wirtschaft (z. B. IG-Metall-Abschluss: 2 % im April 2025 und 3,1 % im April 2026) weiterhin als solide betrachtet werden kann.
Ich verstehe die Kritik und die Enttäuschung, die diese Maßnahme hervorruft, und nehme sie sehr ernst. Als Abgeordnete ist es meine Aufgabe, schwierige Entscheidungen zu treffen, die den Haushalt stabilisieren, ohne zentrale soziale und öffentliche Strukturen zu gefährden. Sollte das entsprechende Gesetz in den Landtag eingebracht werden, werde ich diese Entscheidung weiterhin auf der Grundlage der vorliegenden Daten und der langfristigen Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung verantwortungsvoll bewerten.
Vielen Dank für Ihre offenen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl