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Frage von Johanna B. •

Wann und Wie wird die Sachleistungsbeihilfe im Vergleich zur Pauschalen Beihilfe als Alternative evaluiert?

Viele angrenzenden Bundesländer haben bereits die Pauschale Beihilfe eingeführt. Dadurch erhalten freiwillig gesetzlich versicherte Beamte 50% ihres Versicherungsbeitrags vom Dienstherrn zurück. Als Lehrperson wäre das eine monatliche Ersparnis von knapp 350€.

Bei der Sachleistungsbeihilfe erhalten gesetzlich versicherte Beamte nur dann 50 % ihrer Krankenkassenbeiträge zurück, wenn die jährlichen Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse die jährlich gezahlten Krankenkassenbeiträge erreichen oder übersteigen.

Im Koalitionsvertrag steht, dass Sie dieses unfaire und unattraktive Konzept evaluieren möchten. Wie und Wann ist damit zu rechnen?

PS: Ich Frage, weil ich selbst davon betroffen bin und ich darum auch schon über einen Bundeslandwechsel nachgedacht habe. Die finanziellen Vorteile einer Pauschalen Beihilfe überwiegen auf Dauer.

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