
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
Caspar Sessler
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
Der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
Finanzielle Zuschüsse für neue Holz- und Pelletöfen werden künftig an verschärfte technische Anforderungen geknüpft.
vielen Dank für Ihre Frage. Der mögliche teure Austausch der Konnektoren hat die Gesundheitspolitik intensiv beschäftigt, auch im Rahmen der Beratungen um das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Mit dem Gesetz werden Reformvorhaben im Bereich der Digitalisierung umgesetzt.
Um jedoch nicht nach dem Gießkannenprinzip die finanziellen Mittel des Bundes zu verteilen, gilt es zu berücksichtigen, bei wem die Preise erheblich stark steigen und wer diese besonders schlecht bzw. gar nicht auffangen kann – beides betrifft besonders Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen, Studierende, Rentner*innen und Transferleistungsempfänger*innen.
Um die Forschung zu intensivieren, sind nun Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die beiden nächsten Jahre vorgesehen