Mehrere fragen bzgl. Legalisierung von Cannabis: - Zeitplan mit Ende 2022 / Anfang 2023 realistisch? - Grenzwertänderung? - Entkriminalisierung? - Ab wann erste Maßnahmen?
Sehr geehrter Frau Kappert-Gonther
zu der Cannabis-Legalisierung, die sich die Ampel-Regierung in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, stellen sich mir nach wie vor einige fragen.
Frage 1:
Sie selbst und auch die meisten Vertreter der Ampel, die mit der Legalisierung zu tun haben sprachen von einer Legalisierung in 2023. Wird es diesbezüglich dieses Jahr noch erste Beschlüsse geben, die die Konsumenten Entlasten oder wird dies erst 2023 erfolgen?
Frage 2:
Ab wann wird sich Herr Wissing das Hauptproblem der Grenzwerte im Straßenverkehr annehmen? Die Grenzwerte und die Testmethode müssen geändert werden. Dies geht auch Kurzfristig!
Frage 3:
Wie stehen Sie zur Entkriminalisierung vor der Legalisierung?
Frage 4:
Ab wann können Konsumenten ernsthaft mit ersten Wohlwollenden Beschlüssen rechnen?
(Fragekatalog geht leicht abgeändert so an Fr. Wegge, Fr. Kappert-Gonther, Hr. Gürpinar, Hr. Lindner, Hr. Buschmann sehr Abgeändert an Hr. Wissing)
Mit freundlichen Grüßen
Julian H.
Sehr geehrter Herr H.,
die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte sind eine gute Grundlage für einen Gesetzentwurf. Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss jetzt einen Gesetzentwurf für die Legalisierung von Cannabis erarbeiten und zeitnah vorlegen. Dann beginnt der parlamentarische Prozess. Mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis können endlich Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt und jahrelange Kriminalisierung überwunden werden. Die Details der Regulierung sind Gegenstand von Beratungen unter den Koalitionspartnerinnen.
Der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt. Dies führe zu einer nicht tragfähigen Sanktionierung. Er empfiehlt, den derzeit angewandten Grenzwert angemessen heraufzusetzen. Ich begrüße diese Empfehlung und setze mich im Rahmen der Cannabis-Legalisierung für einen angemessenen Grenzwert ein. Dabei sollte nicht allein der THC-Wert entscheiden, sondern ob eine Person tatsächlich fahruntüchtig ist. Deutschland kann sich bei den Verfahren und Methoden an Kanada orientieren.
Ziel der kontrollierten Freigabe ist ein besserer Gesundheits- und Jugendschutz als unter den Bedingungen der Prohibition. Wir wollen, dass Konsument*innen mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis auch entkriminalisiert werden. Sie sollen nicht mehr wegen des bloßen Besitzes von Cannabis kontrolliert werden. Zum Gesundheitsschutz gehört auch, dass das legale Cannabis in Fachgeschäften klar deklariert ist, damit die Inhaltsstoffe für die Konsument*innen transparent sind. Fachgeschäfte müssen Vorgaben zum Jugend- und Gesundheitsschutz einhalten. Diese Sicherheit gibt es auf dem illegalen Markt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther