ich bin der Meinung, wer berauscht ist, darf nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder Kokain. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen bisher erleben.
Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.
Unser politisches System ist das Ergebnis historisch gewachsener Erfahrungen und Erkenntnisse über die Funktionsfähigkeit und Stabilität einer Demokratie.
Eine Zuständigkeit von Landesbehörden führt allein noch nicht zu einer Zustimmungspflicht.
der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
wir wollen dafür sorgen, dass niemand mehr wegen Cannabis für den Eigengebrauch verurteilt wird. Ziel ist eine umfassende Legalisierung, die Gesundheits- und Jugendschutz stärkt