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Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.09.2022

ich bin der Meinung, wer berauscht ist, darf nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder Kokain. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen bisher erleben.

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Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.09.2022

Nebentätigkeiten müssen angegeben und veröffentlicht werden. Veröffentlicht werden die Angaben über die Tätigkeiten im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages bei den jeweiligen Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“.

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Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
• 02.09.2022

der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.

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