Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 22.10.2015

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Höchstspeicherfrist. Das Gesetz zur Höchstspeicherfrist hält sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch des Europäischen Gerichtshof ein. Eine Weitergabe gespeicherter IP-Adressen und Telefondaten seitens der Provider soll nur mit einem Richtervorbehalt möglich sein. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 04.11.2015

(...) bei der Erarbeitung unseres Gesetzesvorschlags haben wir alle Möglichkeiten geprüft, auch außerhalb des Strafrechts gegen die Praktiken von „Sterbehilfe Deutschland“ vorgehen zu können, das ist aber nicht möglich. (...) Damit ist selbstverständlich verbunden, dass wir alles unterstützen und fördern wollen, was Sterbebegleitung und Hilfe beim Sterben ermöglicht. (...) Eine Ausweitung bis hin zu aktiver Sterbehilfe ist aus meiner Sicht keine Antwort auf bestehende Probleme und die Sorgen und Nöte der Menschen. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 07.10.2015

(...) wir sind hier unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzentwurf der Kollegen Sensburg und Dörflinger stellt Suizidbeihilfe generell unter Strafe, das ist mir zu weitgehend. Ich möchte dabei bleiben, dass wie bisher weder Suizid noch damit auch die Beihilfe automatisch strafbar sind, sondern beschränke meine Gesetzentwurf auf die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid wie sie zum Beispiel durch Sterbehilfevereine angeboten wird. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 09.11.2015

(...) die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, die Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende zu reformieren, das heißt einfacher und transparenter zu gestalten, auf die Kürzung der Kosten der Unterkunft und auf die vollständige Kürzung bei unter 25-Jährigen zu verzichten. Das entspricht auch dem Beschluss von 15 der 16 Bundesländer und scheitert zurzeit nur an Bayern und der CSU. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 06.10.2015

(...) Der Gesetzentwurf der Kollegen Sensburg und Dörflinger stellt Suizidbeihilfe generell unter Strafe, das ist mir zu weitgehend. Ich möchte dabei bleiben, dass wie bisher weder Suizid noch damit auch die Beihilfe automatisch strafbar sind, sondern beschränke meine Gesetzentwurf auf die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid wie sie zum Beispiel durch Sterbehilfevereine angeboten wird. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und die Entscheidungsmöglichkeiten in gemeinsamem Einverständnis müssen meines Erachtens erhalten bleiben. (...)

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