Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Ricarda P. •

Frage an Kerstin Griese von Ricarda P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Griese,

mit großer Sorge habe ich Ihre Rede am 06.11.2015 im Bundestag sowie das darauf folgende Abstimmungsergebnis verfolgt.

Meine Erfahrung ist, dass Ärzte und Pfleger bereits jetzt schon keine Auskünfte geben (dürfen), welche Möglichkeiten für einen Freitod gegeben sind (beispielsweise durch die Mehreinnahme bereits verschriebener Medikamente), sondern lediglich im Endstadium einer schweren Erkrankung eine palliative Sedierung anbieten.

Da ich diese für mich aus ethischen Gründen strikt ablehne und einen selbstbestimmten Tod wählen möchte, bitte ich Sie um detaillierte Informationen, auf welche Gesetzeslage ich mich ggf. berufen und ob ich meinen Anspruch auf Selbsttötung bereits heute schon notariell festlegen kann.

Ihre Aussage "Ja, auch der Fall, in dem ein Arzt in einem ethisch begründeten Einzelfall aufgrund einer Gewissensentscheidung dem Wunsch des Patienten nachkommt, ihm zu helfen, aus dem Leben zu scheiden, bleibt straffrei." ist mir in diesem Zusammenhang zu schwammig, da es so dem Arzt überlassen bleibt, eine ethische Gewissensentscheidung zu treffen und nicht mir. Ich möchte aber sicher gehen, dass ein Arzt oder eine andere fachkundige Person mir auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin Informationen und Hilfe zur Selbsttötung nicht vorenthält und vor allem dadurch rechtlich nicht belangt werden kann.

Besten Dank für Ihre juristisch verbindliche Aussage vorab!

Mit freundlichen Grüßen aus München

Ricarda Paul

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Paul,

auch bisher ist es schon so, dass Sie von keiner Ärztin und keinem Arzt einfordern können, Ihnen Suizidbeihilfe zu leisten. Daran wird sich nichts ändern. Jede Ärztin/jeder Arzt ist an ihren/seinen Auftrag und ihr/sein Gewissen gebunden und frei in ihren/seinen Entscheidungen. Der ärztliche Freiraum, den es heute gibt, bleibt erhalten und Ärztinnen und Ärzte können in schwierigen ethischen Situationen individuell helfen und entscheiden. Den assistierten Suizid als ärztliche Regelleistung lehne ich aber ab.

Der Staat kann und wird nie alle Facetten des Sterbens regeln können, das wäre auch vermessen. Ein Anspruch auf Selbsttötung gab und gibt es in Deutschland nicht, der Suizid und die Beihilfe zum Suizid waren und bleiben straffrei. Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, Ihren Willen zu dokumentieren und klar festzulegen, welche Maßnahmen Sie am Lebensende wollen und welche nicht.

Eine rechtlich verbindliche Auskunft kann ich Ihnen nicht geben. Da ich keine Juristin bin, darf ich keine Rechtsberatung vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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