Frage von Michael E. • 20.07.2016
Antwort von Katja Keul Bündnis 90/Die Grünen • 26.10.2016
Sehr geehrter Herr Ensslen,
Sehr geehrter Herr Ensslen,
(...) Allerdings vermag ich darin doch einen gewissen Sinn zu erkennen. Die Formvorschriften bei Grundstücksgeschäften dienen letztlich der Rechtssicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Falscheintragungen. Ist eine Grundschuld erstmal gelöscht, kann das Grundstück nicht mehr als Sicherheit heran gezogen werden. (...)
Sehr geehrter Herr Gräf,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Januar 2016.
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich darf keine Rechtsberatung in Einzelfällen im Rahmen meines Abgeordnetenmandats leisten. Daher verweise ich auf meine Antwort an Sie vom 11. (...)