Frage an Katja Keul von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Keul,
Nachfrage zu
http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_keul-778-78246--f436527.html#q436527
Verletzung von Mandantenrechten, wenn wegen Anwaltsfehlern geklagt wird.
Zum Problem ein Beispiel:
Im ursprünglichen Rechtsstreit wird eine Berufung vereinbart. Der Anwalt versäumt die Frist und wird vom Ex-Mandanten verklagt. Der Mandant muss beweisen, dass beim Berufungsgericht ein besseres Ergebnis erzielt worden wäre und verweist zu diesem Zweck auf den Schriftsatz des Anwalts im ursprünglichen Rechtsstreit. Der Anwalt wechselt jetzt seine Rechtsauffassung wie Andere ihr Hemd und verwendet zusätzlich Informationen des Mandanten aus dem ursprünglichen Rechtsstreit, die er nicht erhalten hätte, wenn der Mandant mit solchen Folgen rechnen konnte. Wie ist das Ganze mit dem Rechtsstaatprinzip vereinbar? Wo bleibt hier das Recht des Mandanten auf ein faires Verfahren?
Gäbe es das Problem nicht, wenn der Mandant - wie in anderen Bereichen und im Ausland - immer einen Direktanspruch gegen die Berufshaftpflichtversicherung hätte und nicht gegen den Anwalt klagen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich darf keine Rechtsberatung in Einzelfällen im Rahmen meines Abgeordnetenmandats leisten. Daher verweise ich auf meine Antwort an Sie vom 11. Juni 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul