
(...) Ich möchte Sie ermutigen, sich für die Meinungsfreiheit einzusetzen. (...) Wir haben in Deutschland eine Gesetzgebung, die der Meinungsfreiheit zu Recht einen breiten Raum einräumt und nur dort Grenzen zieht, wo eine Gefährdung der Jugend, die Verletzung der Ehre einer Person oder der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 180, 1 StGB vorliegt. (...)