
(...) Es ist richtig, dass die Bundeswehr einen Rahmenfrachtvertrag abgeschlossen hat, der den Bahntransport ins Ausland zu bestimmten Konditionen regelt. In einigen Fällen, in denen eine besonders kurzfristige Verlegung zugesichert wurde, kann es dazu kommen, dass militärischen Transporten Vorrang eingeräumt wird. (...)