Frage an Katja Keul von Klaus Dieter L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Keul,
Meine Frage zum geplanten Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
An diesem Donnerstag diskutiert der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf zum „Schutz von Geschäftsgeheimnissen“.
Werden nun Journalisten und Whistleblower besser geschützt, wenn Sie Fehlverhalten und damit im Zusammenhang stehende Geschäftsgeheimnisse aufdecken?
Lese, dass die ARD befürchtet, dass journalistische Arbeit, die bisher grundsätzlich erlaubt ist, kriminalisiert werden kann. Ist da was dran?
Haben die Grünen Verbesserungsvorschläge, und wenn welche?
Wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
K. D. L.
Sehr geehrter Liedtke,
besten Dank für Ihre Nachfrage. Die Grüne Bundestagsfraktion sieht den Gesetzentwurf in Sachen Pressefreiheit, Whistleblower- und Beschäftigtenschutz kritisch ( https://www.gruene-bundestag.de/recht/bundesregierung-schwaecht-whistleblowing.html ). Der Entwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes ist in erster Lesung im Bundestagsplenum behandelt und an den Rechtsausschuss sowie mitberatend an die für das Arbeitsrecht und die Medien zuständigen Ausschüsse überwiesen worden. Auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses für die kommende Woche steht die Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Vom Ergebnis der Anhörung und eventuellen Verbesserungen des Gesetzentwurfes hängt die abschließende Beurteilung ab. Bislang halte ich ihn nicht für zustimmungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul