
vielen Dank für Anfrage vom 7. Juli, mit der Sie sich danach erkundigen, wann Bayern eine mit dem österreichischen Bundesgesetz „Immissionsschutzgesetz-Luft“ (IG-L) vergleichbare Regelung, und damit u. a. die Möglichkeit von variablen Tempolimits auf Teilabschnitten von Autobahnen, bekommt.