Fragen und Antworten
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist für Fragen rund um die Besoldung von Beamten zuständig.
Erhöhungen der Besoldung wirken sich daher entsprechend auch bei Versorgungsberechtigten nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz bzw. bei Hinterbliebenen nach deren Anteilssatz aus. Nichts Anderes kann für Einmalzahlungen an Versorgungsberechtigte wie z. B. die Inflationsausgleichszahlungen gelten.
Grund für diese Haltung ist, dass die Forderungen der SPD bereits seit Längerem der Planung der Staatsregierung entsprechen und ein entsprechender Antrag daher nicht notwendig ist.
Die Bayerische Polizei prüft derzeit, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen aus ED-Behandlungen oder DNA-Maßnahmen stammende Daten sowie KAN- und IGVP-Einträge gelöscht werden müssen