Wann bekommt Bayern eine IG-L auf der A8 Salzburg - München und A93 Kufstein - München mit Tempolimit ?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Anfrage vom 7. Juli, mit der Sie sich danach erkundigen, wann Bayern eine mit dem österreichischen Bundesgesetz „Immissionsschutzgesetz-Luft“ (IG-L) vergleichbare Regelung, und damit u. a. die Möglichkeit von variablen Tempolimits auf Teilabschnitten von Autobahnen, bekommt.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass auf Bundesautobahnen Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, seit dem 1. Januar 2021 von der Autobahn GmbH des Bundes zu treffen sind. In Ihrem Fall wird die Autobahn GmbH des Bundes durch die Niederlassung Südbayern, München vertreten.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, auch als oberste Straßenverkehrsbehörde in Bayern, keinerlei Zuständigkeiten mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL