![Joachim Herrmann Portrait von Joachim Herrmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/joachim_herrmann_6.jpg?itok=HJDUrQkW)
Ob es unter Berücksichtigung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verhältnismäßig und geboten ist, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, falls sich die Impfquote nicht sehr bald deutlich verbessern sollte, muss in den nächsten Wochen sorgfältig abgewogen werden