
(...) Die Beschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten darf nach meiner Auffassung aber nur nach einer fundierten empirischen Auswertung des Wohnungsmarktes erfolgen. Alles andere wird dem mit der Mietpreisbremse verbundenen Eingriff in das Eigentumsrecht nicht gerecht. Hierbei ist Ihre Sorge unbegründet, dass bestehende Verträge, die unter die Mietpreisbremse fallen, für unwirksam erklärt werden könnten. (...)