Frage von Janina B. • 21.03.2025

Antwort ausstehend von Jan-Marco Luczak CDU
Tobias Koch
In der bisherigen Anwendung von Ziffer 5 zählen zu den sonstigen Gründen u.a. Schule, Aus- und Weiterbildung, gesundheitliche Risiken oder religiöse Beschränkungen (ein wichtiger Grund könnte z.B. vorliegen, wenn eine Person mit muslimischem oder jüdischem Glauben es ablehnt, in einem Produktionsbetrieb zu arbeiten, der Schweinefleisch verarbeitet, bzw. ein/e Hindu im Fall von Rindfleisch).
Tatsächlich werden in der Diskussion über das Bauvorhaben in der Mariendorfer Friedensstraße verschiedene Argumente hervorgebracht. Geplant sind ein Gebäude mit Seminar- und Geschäftsräumen und Café sowie eine Moschee.