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Jan-Marco Luczak
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Frage von Holger S. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Holger S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,

meine Frage bezieht sich auf die Mietpreisbremse. Sie hatten freundlicherweise auf meine Frage wie der absehbare Rückgang des Mietwohnungsneubaus aufgefangen werden soll geantwortet, dass die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert und der soziale Wohnungsbau gestärkt werden soll ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_jan_marco_luczak-575-37789.html#questions )
Meine erste Frage ist, soll die erhöhte AfA in ganz Deutschland gelten, oder nur da und so lange wie die Länder die Mietpreisbremse in Kraft setzen.
Ersteres würde dazu führen, dass Wohnungen in Gegenden gefördert werden, wo keine gebraucht werden, letzteres ist womöglich schwer umzusetzen.
Meine zweite Frage ist, was soll eigentlich mit bestehenden Verträgen geschehen, die über dem gebremsten Mietpreis liegen. Werden diese Verträge alle für unwirksam erklärt?
Meine dritte Frage ist, mit welchen Steuerausfällen rechnen Sie, wenn die Eigentümer der Bestandswohnungen weniger Einnahmen haben werden und höhere AfA die Steuerbasis erodiert. Zwar werden die durch die Mietpreisbremse Begünstigten das gewonnene Geld ausgeben, aber koreanische Handys und in China gefertigte Tablets verursachen eher wenig Steuerzahlungen in Deutschland, vor allem wenn sie bei amerikanischen Versandhäusern gekauft werden.
Meine vierte Frage ist, wie wird der Einbruch bei Investitionen im Bestand aufgefangen werden. Kein Eigentümer wird doch so blöd sein, auch nur ein Fenster zu erneuern, wenn er dank Mietpreisbremse das Geld dafür nie wiedersieht. Sollen dafür auch neue Subventionen geschaffen werden?
Wie hoch sollen diese Subventionen sein und falls es keine geben soll, welche Steuerausfälle erwarten Sie durch den Rückgang der Investitionen im Bestand?
Oder befürworten Sie eine eher administrative Lösung wie bei der Energie Einspar Verordnung, d.h. der Staat legt fest in welchem Rhythmus welche Teile eines Hauses ausgetauscht werden müssen (z.B. Heizung alle 30 Jahre, Fenster alle ...Jahre)?

m f G
H. Schindler

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Sehr geehrter Herr Schindler,

vielen Dank für Ihre zusätzlichen Fragen vom 5. November 2013 zur Mietpreisbremse und zur Wohnbauförderung.

Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir eine Mietpreisbremse vereinbart. Den Ländern soll für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit eingeräumt werden, in angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Die Mietpreisbremse soll damit kurzfristig etwas Dynamik aus dem Wohnungsmarkt und den steigenden Mieten nehmen. Niemand soll aus seinen angestammten Kiezen vertrieben werden, weil er sich seine Wohnung nicht mehr leisten kann. Die Beschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten darf nach meiner Auffassung aber nur nach einer fundierten empirischen Auswertung des Wohnungsmarktes erfolgen. Alles andere wird dem mit der Mietpreisbremse verbundenen Eingriff in das Eigentumsrecht nicht gerecht. Hierbei ist Ihre Sorge unbegründet, dass bestehende Verträge, die unter die Mietpreisbremse fallen, für unwirksam erklärt werden könnten. Denn die Regelung soll explizit nur für Wiedervermietungen gelten.

Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, wurde nun – trotz anderslautender Signale – auf die an die Mietpreisbremse gekoppelte Förderung des Mietwohnungsbaus durch die Wiedereinführung der degressiven steuerlichen Abschreibung verzichtet. Ich sehe das skeptisch, weil dann – wie Sie mit Recht auch angemerkt haben – die notwendigen Anreize fehlen, um in den Bau neuer Wohnungen und in die Sanierung des Bestandes zu investieren.

Koalitionsverhandlungen sind jedoch immer ein Kompromiss. Es ist nie so, dass eine Seite sich zu hundert Prozent durchsetzen kann. So war es auch beim zunächst vereinbarten Paket für Bauen und Wohnen. Im Kern beruhte dieses Paket auf zwei Säulen: kurzfristigen gesetzlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Mietpreisentwicklung und Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus. Dahinter stand die Einsicht, dass die Mietpreisbremse Investitionen in den Wohnungsneubau unattraktiver macht. Für mich und die Union war immer klar, dass wir die steigenden Mieten nur in den Griff bekommen, wenn wir die Ursachen angehen, nämlich für mehr Wohnungsneubau zu sorgen. Deswegen hatten wir als Kompensation für die Verschlechterung der Investitionsbedingungen durch die Mietpreisbremse die Wiedereinführung der degressiven AfA vorgesehen. Buchstäblich auf den letzten Metern wurde diese aus fiskalischen Gründen doch wieder gestrichen. Ich halte dies wie gesagt für einen Fehler. Denn damit ist die eine Säule des Pakets weggefallen, was das ganze Paket unausgewogen macht. Ich habe nun die Befürchtung, dass wir mit den geplanten Maßnahmen Investitionen zu stark hemmen und damit unser eigentliches Ziel, nämlich durch mehr Wohnungsneubau die Ursachen für steigende Mieten zu bekämpfen, verfehlen. Mit Blick auf den Klimaschutz und unsere älter werdende Gesellschaft ist es zudem dringend notwendig, den Wohnungsbestand energetisch zu sanieren und altersgerecht umzubauen. Das wird mit einer Mietpreisbremse schwieriger. Als positiv sehe ich allerdings, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die KfW-Programme zu erweitern und zu ergänzen. Weitere Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in den Wohnbestand sind jedoch nicht geplant.

Des Weiteren haben Sie eingewendet, dass durch die Mietpreisbremse weniger Steuern eingenommen werden, da die Verdienstspanne der Vermieter stagniert und keine Investitionen in den Bestand mehr vorgenommen werden. In welcher Höhe tatsächlich Steuerausfälle durch die Mietpreisbremse zu erwarten sind, kann ich nicht abschließend beurteilen. Auch haben Sie kritisiert, dass künftig durch die Mietpreisbremse gespartes Geld nicht deutschen Steuereinnahmen zufließen würde. Die von der Mietpreisbremse Begünstigten würden ihr gespartes Geld für ausländische Produkte ausgeben und bei amerikanischen Versandhäusern einkaufen. Dem möchte ich entgegenhalten, dass sofern ausländische Produkte in Deutschland verkauft werden, immer noch die deutsche Mehrwertsteuer anfällt und auch ggf. Einfuhrabgaben zu zahlen sind.

Schließlich fragten Sie, ob ich es befürworte, gesetzliche Intervalle für bauliche Sanierungen vorzuschreiben, um damit einem Investitionsstau entgegenzuwirken. Vergleichend haben Sie dabei auf die Regelung in der Energieeinsparverordnung hingewiesen, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. So etwas halte ich für nicht zielführend. Dies würde weit über das verhältnismäßige Maß an Eingriffen in das Eigentum hinausgehen. Die Regelung in der Energieeinsparverordnung ist der vorrangigen Bedeutung der Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geschuldet. Zudem wäre es nicht sinnvoll, wenn ggf. noch intakte Bauteile zwingend ausgetauscht werden müssten.

Bevor nun entsprechende mietrechtliche Regelungen im Gesetzblatt veröffentlicht werden, müssen wir das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Hier gibt es erfahrungsgemäß immer noch Veränderungen. Konkret wird es erst in den nächsten Monaten im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens.

Ich hoffe, Ihnen insoweit weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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