Die Abrechnung ist korrekt, da sich die 28 Cent nur auf den Niedertarif beziehen.
tatsächlich habe ich schon für andere Fragende nachgehakt, wie die Regeln der Strompreisbremse für Dauercamper auszulegen sind und ob dort - ohne zu viel Bürokratie auszulösen - Verbesserungen machbar sind. Hier gibt es aber noch keine Neuerungen.
Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geschieht unabhängig von der parlamentarischen Sommerpause, denn diese betrifft nur die Abgeordneten, nicht die Verwaltungsebene.
Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten.
Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.23 bis zum Auslaufen der Preisbremse.