zu wann kommt die Preisbremse für Heizstrom?
Ist der 28-Cent-Tarif nur für NT / HT vorgesehen? Oder wird dieser Tarif dann auch für einen eigenen Wärmepumpenzähler berücksichtigt, wenn dieser Zähler für die WP 24 Stunden läuft? Wir haben sowohl einen neuen kombinierten Stromzähler für HT / NT als auch einen eigenen Zähler für die WP.
Mit freundlichen Grüßen
Familie K.
Sehr geehrter Herr K.,
nach längeren Verhandlungen gab es im Juni endlich eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in der Strompreisbremse. Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition. SPD und wir haben uns für die Entlastung derjenigen stark gemacht, die mit Strom heizen. Die FDP lehnt dies ab. Deshalb konnten wir die Unterstützung nur für einen Teil der Kunden erreichen. Wir hätten diesen günstigeren Tarif gerne auch für Kunden mit einem eigenen Zähler für eine Stromheizung ermöglicht. Das war in den Verhandlungen innerhalb der Koalition leider nicht durchsetzbar.
Daher gilt die Regelung nun nur für Kunden mit einem HT/NT-Tarif. Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden also auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht. Diese Entlastungen gelten ab dem 1. August 2023. Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2023, wobei der Versorger die Wahl hat, die zusätzliche Entlastung entweder monatlich oder im Wege einer einmaligen Entlastung zu gewähren.
Dabei war unser Ziel möglichst viele derjenigen Menschen zu erreichen, die unter besonders harten finanziellen Schwierigkeiten zu leiden haben. Mir ist bewusst, dass ein solcher Kompromiss nicht für alle Fälle eine zufriedenstellende Antwort liefern kann.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle