Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Volker K. •

Gilt die Heizstromermäßigung auf 28 ct/kWh nur für Zweitarifzähler und nicht für Eintarifzähler auch wenn dieser nur den Heizungsstrom erfasst?

Sehr geehrte Frau Nestle,
mein Versorger erhöhte ab 1.1.2023 den Arbeitspreis für Heizstrom von 16,967 ct/kWh auf 40.63 ct/kWh. Nach einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums soll der Arbeitspreis für HEIZSTROM auf 28 ct/kWh gedeckelt werden. Mir wurde von meinem Energieversorger mitgeteilt, dass in meinem Falle keine Ermäßigung auf 28 ct/kWh erfolgt, weil mein Heizstrom nicht über einen Zweitarifzähler sondern einen Eintarifzähler abgerechnet wird. Meinen Hinweis, dass sowohl für den Haushaltsstrom als auch den Heizstrom zwei getrennte Zähler vorhanden sind, und der Heizstrom außerdem über eine Rundsteueranlage geschaltet ist, die bei Netzüberlastung seitens des E-Werks den Heizstrom abschaltet. Dies alles fruchtete nicht, so dass ich deshalb ratlos bin und von der Entlastung nicht profitiere, vielmehr muss ich für den Heizstrom jetzt deutlich mehr bezahlen als für den Haushaltsstrom. Dies kann m. E. von Regierungsseite so nicht gewollt sein. Freundliche Grüße Volker Kei

Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

tatsächlich gilt die Regelung nur für Kunden mit einem HT/NT-Tarif. Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden also auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht. Dabei wird der Referenzpreis lediglich für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Diese Entlastungen gelten ab dem 1. August 2023. Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2023, wobei der Versorger die Wahl hat, die zusätzliche Entlastung entweder monatlich oder im Wege einer einmaligen Entlastung zu gewähren.

Die beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen. SPD und wir haben uns für die Entlastung derjenigen stark gemacht, die mit Strom heizen. Die FDP lehnt dies ab. Deshalb konnten wir die Unterstützung nur für einen Teil der Kunden erreichen und auch erst ab dem genannten Zeitpunkt. Wir hätten diesen günstigeren Tarif gerne auch für Kunden mit einem eigenen Zähler für eine Stromheizung ermöglicht. Das war in den Verhandlungen innerhalb der Koalition leider nicht durchsetzbar.

Zurzeit wird an einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes gearbeitet. Hier wollen wir verankern, dass sich netzangepasstes Verhalten, wie Sie es beschreiben, auch wirtschaftlich für die Verbraucher lohnt. Die Verteilnetzbetreiber sollen dann entsprechend wirtschaftliche Anreize setzen können. Mir ist bewusst, dass das nur ein kleiner Trost sein kann und der getroffene Kompromiss nicht für alle Fälle eine zufriedenstellende Antwort liefert.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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