Neben Gas und Strom sorgen wir auch für Hilfen bei sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie Heizöl und Holzpellets bzw. auch bei Briketts oder Flüssiggas
Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen. Das gilt für Bürgergeld-Empfänger*innen ebenso, wie für alle anderen – auch Beschäftigte.
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
Das IAB bewertet das Coaching als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung. Daher haben wir mit dem § 16k SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ als eigenständiges Instrument zum 1. Juli 2023 im SGB II aufgenommen.
Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).
Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.