Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die finanzielle Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen neu zu regeln.
Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wurde so durch die Energiepauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Bei einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sodass hier auch nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden kann.
Bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten möchte ich betonen, dass die SPD darauf achten wird, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentner*innengenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommt.
Die Abschläge haben die Funktion, bei den vorzeitigen Altersrenten und den Erwerbsminderungsrenten die längere Rentenlaufzeit auszugleichen
Grundsätzlich gilt, dass die berufliche und die akademische Bildung formal gleichwertig sind.