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Hubertus Heil
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Frage von Ilona L. •

Bekomme ich mit Erwerbsunfähigkeitsrente plus Grundsicherung und Behinderung auch Bürgergeld? Oder was ändert sich für mich ?

Ich wäre über eine klar verständliche Antwort dankbar.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bürgergeld löst die bisherigen Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab. Menschen, die bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, werden grundsätzlich auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Auch beim heutigen Bürgergeld ist Voraussetzung für dessen Anspruch, dass Erwerbsfähigkeit vorliegt. Soweit Erwerbsfähigkeit nicht gegeben ist und die Rente wegen der Erwerbsminderung zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreichend sein sollte, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestehen.

In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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