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Hubertus Heil
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Frage von Sabine M. •

Warum bekommen Menschen in Deutschland fürs Nichtstun so viel Geld? Wie wollen Sie Langzeitarbeitslose zur Arbeitsaufnahme motivieren?

Ich bin entsetzt über das Bürgergeld u. die schlechte Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Bürgergeld ist nicht erforderlich und ALG II-Bezüge müssen gekürzt werden als Motivation zur Arbeitsaufnahme. Nirgendwo bekommen Menschen fürs Nichtstun so viel Geld wie in Deutschland. Der Steuerzahler wir sinnlos belastet. Mein Mann und ich waren wg. der Wende arbeitslos. Damals war die Arbeitslosigkeit hoch. Es gab keine Jobs. Hartz IV gab es auch nicht. Wir hätten jede Stelle angenommen, um unsere Familie zu ernähren. Aufgrund unserer Bemühungen fanden wir Innerhalb weniger Wochen eine neue Arbeitsstelle. Ohne Schonfrist u. Unterstützung vom Staat!! Wir mussten arbeiten. Dies war im Rahmen unserer Selbstverantwortung auch selbstverständlich für uns. Zumal wir 2 Kinder, ein Eigenheim und jede Menge Schulden hatten. Die Selbstverantwortung der ALG II-Bezieher muss gestärkt werden. In einer Leistungsgesellschaft ist es nicht Sache des Steuerzahlers, die Faulenzer auch noch zu unterstützen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet, seinen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (Existenzminimum).

Das Bürgergeld-Gesetz sieht allerdings weiterhin vor, dass Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dazu verpflichtet sind, selbst daran mitzuwirken, soweit es geht, aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen.

Das heißt: Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen jedoch nicht nur mit staatlichen Fürsorgeleistungen versorgt werden. Sie sollen gleichzeitig in ihrer Eigenverantwortung so gestärkt und unterstützt werden, dass ihre Hilfebedürftigkeit möglichst vermieden, überwunden oder verringert wird. Den Mitwirkungspflichten und ihrer Durchsetzung kommt dabei eine nicht unbedeutende Rolle zu.

Grundgedanke beim neuen Bürgergeld ist eine kooperative Beziehung zwischen den Leistungsberechtigten und Jobcentern auf Augenhöhe. Mit der Reform werden die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt. In diesem Sinne wurden auch die Leistungsminderungen auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2019 neu geregelt.

An Mitwirkungspflichten wird im Bürgergeld-Gesetz festgehalten. Leistungsminderungen sind seit Jahresbeginn 2023 möglich, wenn leistungsberechtigte Menschen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder nicht zu Terminen erscheinen. Erscheinen Bürgergeldberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin im Jobcenter wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei Pflichtverletzungen – wie auch der wiederholten Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes – greift eine gestaffelte Minderung. Pflichtverletzungen, die zu Leistungsminderungen führen können, werden im Übrigen auch dann angenommen, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch ihr – negatives – Verhalten eine Einstellung vereiteln.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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