(...) Es ist in der Tat so, dass die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen von der Kassenärztlichen Vereinigung beplant wird. Diese sieht bei der Bedarfplanung den Hochtaunuskreis dabei als Einheit und unterscheidet leider nicht zwischen Vordertaunus und Usinger Land. Wenn also, wie in dem von Ihnen genannten Fall, im Vordertaunus eine ausreichende Zahl von Psychiatern niedergelassen ist, aber im Usinger Land keinerlei Angebot besteht, sieht die Kassenärztliche Vereinigung dennoch eine Vollversorgung in diesem Kreis. (...)