Portrait von Holger Haibach
Holger Haibach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Holger Haibach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dieter M. •

Frage an Holger Haibach von Dieter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Haibach !

Voller Wut habe ich soeben im Internet gelesen, das der "Herr" Zumwinkel zu 24 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Diese Sache stinkt doch total zum Himmel !
Laut Anklage hat Zumwinkel in den Jahren 2001 bis 2007 Abgaben in Höhe von 1,2 Millionen Euro hinterzogen. Das Jahr 2001 wurde allerdings nicht zur Anklage zugelassen - weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte und sich das auf die Verjährung auswirkte. Die lange Zeit federführende Staatsanwältin Lichtenhagen geht im Dezember 2008 zu einem Amtsgericht. Hier wurde doch alles so gerichtet, damit diesem "Herren" der Knast erspart bleibt. Vor allem: Gebe es die CD aus Lichtenstein NICHT, würde der Zumwinkel als weiter Steuer hinterziehen!
Wie soll der kleine, normale Bürger, da noch die Glaubwürdigkeit in diesen Staat behalten ?
Die Bankenkrise, die Meldung das Conti und die Frau Schaeffler mit einer Milliarde gesponsert werden sollen, hunderte von Milliarden für Zocker, aber vorher war nie Geld da für Schulen, Kasernen, Bildung und alles mögliche, wie soll ich da noch an diesen Staat glauben?

Meine Fragen: Sind wir eine Bananenrepublik ? Es scheint zumindest so. Und: Wo bleiben die Gesetze, dass Steuerhinterziehung NICHT verjährt ? Die Politik macht sich soooo zum Handlanger der Steuerverbrecher.

Mit freundlichen Grüssen

Dieter Müller

Portrait von Holger Haibach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Nein, Deutschland ist keine Bananenrepublik, sondern ein Rechtsstaat. Daraus folgt, dass Herr Zumwinkel die gleichen Rechte hat wie andere Bürger auch. Demnach müssen Verjährungsfristen auch für ihn gelten. Es mag in dem konkreten Fall sicherlich ärgerlich erscheinen, wenn Fristen aufgrund von Verfahrensfehlern verstreichen. Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verbietet es jedoch, hier mit unterschiedlichen Maßstäben zu messen, nur weil es sich bei Herrn Zumwinkel um einen "Prominenten" handelt. Daher darf er nicht schlechter gestellt werden als andere Personen.

Zu den konkreten Vorgängen selbst äußere ich mich nicht, da ich weder Jurist noch in irgendeiner Weise in diesen Fall involviert bin. Die Aufklärung ist der unabhängigen Justiz zu überlassen und sollte nicht Gegenstand der öffentlichen Diskussion sein.

Verjährungsfristen gelten im Übrigen für alle Straftaten außer Mord. Diese dienen u.a. auch dazu, nach einer bestimmten Zeit wieder eine Art Rechtsfrieden im Lande herzustellen. Ich kann nicht erkennen, dass Steuerhinterziehung rechtlich auf die gleiche Stufe wie Mord oder Völkermord gestellt werden sollte. Insofern halte ich die geltende gesetzliche Regelung für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach