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Hermann Gröhe
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Frage von Roland R. •

Frage an Hermann Gröhe von Roland R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gröhe,

wie stehen Sie als Bundestagsabgeordneter und Jurist zu der von den Herren Stoiber und Beckstein für kommenden Januar angekündigten Gesetzesinitiative zum Verbot von sogenannten "Killerspielen"?

Ich beziehe mich auf folgende Texte:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,450097,00.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,452419,00.html

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Sehr geehrter Herr Raudies,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Verbot von so genannten „Killerspielen“.

Ich bin der Ansicht, dass gute Gründe für ein Verbot von Killerspielen sprechen. Der Schutz Jugendlicher muss hier vor dem Freiheitsrecht Erwachsener Vorrang haben. Gewalt und Brutalität – und insbesondere das die Killerspiele kennzeichnende aktive Eingreifen in Tötungshandlungen und damit das „Täterwerden“ – sind meiner Meinung nach wirklich keine geeigneten Mittel zur „Unterhaltung“. Ich bin kein Psychologe, doch steht es außer Frage, dass die Beschäftigung – zumal die stundenlange – mit diesen „Spielen“ nicht spurlos an Kindern und Jugendlichen vorbei geht, sondern zu erheblichen Störungen in der Entwicklung führen kann. Das Zusammenkommen von Persönlichkeitsstörungen, eventuell Vereinsamung oder Vernachlässigung mit dem endlosen Verlieren in Gewaltexzessen bei diesen „Spielen“ kann schwerwiegende Folgen haben. Der Staat hat daher die Aufgabe, zwischen den kollidierenden Verfassungsgütern Jugendschutz und Jugendmedienschutz auf der einen sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit des Konsumenten auf der anderen Seite abzuwägen und eine Wertentscheidung zu treffen.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD daher auch geeinigt, Maßnahmen zum Schutz vor derartigen Medien zu ergreifen. Sicherlich ist ein Verbot allein nicht ausreichend, um Gewaltspiele aus den Kinderzimmern zu verbannen, da die in Frage stehenden Titel schon heute erst ab 18 Jahren freigegeben sind und durch Raubkopieren oder Herunterladen aus dem Internet auch an Minderjährige gelangen. Dennoch sehe ich keine Möglichkeit, der oben aufgezeigten Schutzpflicht des Staates ohne ein Verbot nachzukommen, da wir zumindest alles daran setzen müssen, den Zugang zu den „Spielen“ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erschweren.

Der aktuelle Fall in Emsdetten, aufgrund dessen die Diskussion um ein Verbot von „Killerspielen“ wieder aufgekommen ist, zeigt, dass entsprechende Fälle nur zu verhindern sind, wenn auch weitere Maßnahmen greifen. Es ist wichtig, die vielschichtigen Ursachen für ein solches Handeln aufzudecken, um in einem viel früheren Stadium ansetzen, gefährdete Jugendliche früher aus ihrer Isolation befreien und ihnen Hilfe anbieten zu können. Im Übrigen sind natürlich auch die Eltern gefordert, ihren Kindern Medienkompetenz zu vermitteln.

Wir müssen uns des Problems dringend annehmen, und dies nicht nur wegen den wenigen spektakulären Fällen, die immer wieder für Aufmerksamkeit und Aufregung sorgen, sondern weil ich der Meinung bin, dass die Psyche der Kinder durch entsprechende Medien geschädigt werden kann und wir die Pflicht haben, unseren Kindern Schutz zu gewähren. Eine öffentlichkeitswirksame schnelle Lösung verbietet sich jedoch, vielmehr ist eine ausgewogene, die Vielschichtigkeit des Problems berücksichtigende Lösung geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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