Frage an Hermann Gröhe von Wolfgang L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Gröhe,
ich habe das Wahlprogramm der CDU gelesen und habe eine konkrete Frage zum Thema Kindergrundfreibetrag, auf die Sie mir hoffentlich auch eine ebenso konkrete Antwort geben können.
In Ihrem Wahlprogramm heißt es auf Seite 25:
„Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen.“
Was ist damit gemeint?
Sehr geehrter Herr Lüngen,
haben Sie Dank für Ihre neuerliche Frage zum Thema Kinderfreibetrag. Bei einem Wahlsieg will die Union die Erziehungsleistung von Eltern in den Sozialversicherungen durch den Kinderbonus und im Steuerrecht durch die höheren Freibeträge höher bewerten. CDU und CSU werden daher nicht nur – wie ich Ihnen mit meinem heutigen eMail-Schreiben darlegte – den Kinderfreibetrag auf 8.000 Euro erhöhen, sondern auch ab 1. Januar 2007 für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro pro Kind als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen. Der Kinderbonus in der Rente wird durch die Abschaffung der Eigenheimzulage finanziert.
Aufgrund der desaströsen Haushaltslage, die Rot-Grün zu verantworten hat, werden wir nichts unternehmen, wofür die Finanzierung nicht sichergestellt ist. Die von Ihnen zitierte Formulierung aus unserem Regierungsprogramm bedeutet, dass zum späteren Zeitpunkt gegebenenfalls auch eine Erhöhung des Kindergeldes selbst angestrebt wird, soweit dies finanzierbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe MdB