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Hermann Gröhe
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Frage von Peter H. •

Frage an Hermann Gröhe von Peter H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gröhe,

in ihrer Antwort auf die Frage nach ihrer Einstellung zum Verbot sogenannter "Killerspiele" schrieben sie, dass ihrer Ansicht nach "gute Gründe für ein Verbot von Killerspielen sprechen".
Dazu habe ich weitergehende Fragen:
1. Wie definieren sie Killerspiele?
2. Sind sie sich darüber bewusst, dass Deutschland eines der schärfsten Jugendschutzgesetze der Welt hat und dass der Vertrieb und die Verbreitung gewaltverherrlichender Spiele in Deutschland bereits verboten ist? Welchen Mehrwert hätte eine Sanktionierung des Besitzes dieser Spiele?
3. Wie intensiv haben sie sich mit dem Thema bis jetzt auseinandergesetzt? Haben sie bereits in Deutschland zulässige Titel gespielt, die sie als "Killerspiele" einstufen würden? Dies interessiert mich insbesondere, da in den Medien des öfteren Ausschnitte aus Spielen wie "Counterstrike" oder "GTA: San Andreas" gezeigt werden, die so in Deutschland nicht erhältlich sind da sie für den deutschen Markt nur in geschnittener Version zugelassen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hausberger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hausberger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema „Killerspiele“. Aufgrund der Menge der über die Feiertage aufgelaufenen Post komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu antworten.

Wie Sie wissen, ist die Diskussion um ein Verbot von Killerspielen zur Zeit noch im Gange. Auch auf europäischer Ebene werden mögliche Maßnahmen gegen Killerspiele und Gewaltvideos geprüft.

Eine juristische Definition von „Killerspielen“ gibt es meines Wissens nicht. Wenn ich von „Killerspielen“ rede, gehe ich davon aus, dass Killerspiele solche Computerspiele sind, in denen das realitätsnah simulierte Töten von Menschen in der fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist und der Erfolg des Spielers im Wesentlichen davon abhängt, wobei insbesondere die graphische Darstellung der Tötungshandlungen und die spielimmanenten Tötungsmotive zu berücksichtigen sind. Diese Definition wurde in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages geprägt und anhand der in der öffentlichen Diskussion am meisten verbreiteten Gesichtspunkte erstellt.

In meiner Antwort an den vorigen Fragesteller bei abgeordnetenwatch zum Thema habe ich meine Meinung schon ausführlich dargestellt und bin auch auf die von Ihnen wiederholte Frage eines „Mehrwertes“ des Verbotes eingegangen, indem ich darauf hinwies, dass meiner Meinung nach ein Verbot helfen könnte, den Zugang zu diesen „Spielen“ zu erschweren und damit eine Säule des Schutzes darstellen kann, um Jugendliche vor den Spielen und ihren Auswirkungen auf sie selbst, aber auch die Gesellschaft, zu schützen.

Dass Deutschland schon ein sehr gutes Beurteilungssystem für Gewalt in Computer- und Videospielen hat, ist mir sehr wohl bewusst. Mit unseren entsprechenden Normen haben wir auch gute Erfahrungen gemacht. Dennoch halte ich eine Überprüfung und mögliche Verbesserung – auch anlässlich der jüngsten schweren Ereignisse um jugendliche Straftäter, die in Verbindung zu entsprechenden Computerspielen gebracht werden – für richtig und auch notwendig. Wie schon gesagt – ich bin überzeugt, dass ein entsprechender Konsum solcher Computerspiele die sich entwickelnde Psyche von Kindern und Jugendlichen schwer schädigen kann, insbesondere, wenn noch weitere Negativvoraussetzungen vorliegen, und wir die Pflicht haben, die Gefahrenherde zu verringern.

Ich gehe davon aus, dass Sie anhand meiner letzten, aber auch dieser Antwort erkennen können, dass ich selbst solche „Spiele“ nicht spielen würde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Hermann Gröhe

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