Frage an Hermann Gröhe von Tilman K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
die Frage von Hans Rubenmeier (16.11.2007) und Ihre Antwort (11.12.2007) veranlaßt mich - ohne Befürchtungen, daß die Vorratsdatenspeicherung unter der nachfolgend angesprochenen Voraussetzung Staatsverdrossenheit hervorrufen würde - zu der Frage, ob es denn dann aber zuviel verlangt wäre, wenn Bürger unaufgefordert (!) über die jeweils gespeicherten Daten informiert werden müssen?
Sehr geehrter Herr Kluge,
wie schon ausführlich in den vorstehenden Antworten mitgeteilt, werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur die Verkehrsdaten, nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. Die Speicherdauer beträgt sechs Monate. Details zu diesen Fragen finden Sie auch unter http://www.bmj.bund.de/enid/26ac014a86ac2c250632d7dd9c6c560a,33d0e45f7472636964092d0933303334/Strafverfahren/Vorratsdatenspeicherung_1f6.html Da daher bekannt ist, welche Daten wie lange gespeichert werden, ist eine separate Information hierüber m.E. nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe