(...) Die Empörung über ein missbräuchliches und ausuferndes Abmahnwesen auch anlässlich geringfügiger formaler Regelverstösse ist berechtigt und nachvollziehbar. Es gab tatsächlich auf Abmahnungen reduzierte und konzentrierte Vereine und Anwaltskanzleien, deren eigentlicher Zweck darauf gerichtet zu sein schien, Gebühren und Kosten zu schinden. (...)
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