
(...) Wie ich schon geschrieben hatte, sind für Parteiauschlußverfahren die Kreis- und Landesverbände der Mitglieder zuständig, zu Recht sind Die Grünen äußerst zurückhaltend mit Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Partei, insbesondere mit Ausschlußverfahren. Das private Verhalten oder auch die berufliche Tätigkeit von Mitgliedern der grünen Partei unterliegt in der Regel nicht der Beurteilung der Parteischiedsgerichte, jedenfalls nicht soweit es sich im Rahmen der geltenden Gesetze hält, selbst wenn es ungrün sein sollte. (...)