Das gesetz der neuen Staatsbürgerschaftsreform. Muß dieser im Bundesrat abgesimmt werden? Hat die Koalition die erforderliche Mehrheit im Bundesrat?
Sehr geehrter Herr O.,
danke für Ihre Frage.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde letzte Woche, am 30. November, im Bundestag beraten in erster Lesung. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir