Die doppelte Staatsbürgerschaft kann ab Juni beantragt werden. Kann bei Straffälligkeit in Deutschland der deutsche Pass wieder eingezogen werden und die Kriminellen Bürger ihres Heimatland werden?
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
In Bezug auf Straftaten gibt es zwei zentrale Punkte zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft: zum einen die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Täuschung oder Betrug bei der Beantragung des deutschen Passes. Beide Bestimmungen waren schon vor der aktuellen Reform Teil des Staatsangehörigkeitsrechts. Neu hinzugekommen ist eine Verschärfung, dass fehlerhafte Angaben beim Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Einbürgerung ausschließen. Hier kann wie in den anderen Fällen auch bis zu 10 Jahre nach Erhalt des deutschen Passes die Einbürgerung zurückgenommen werden, wenn sich herausstellt, dass es sich bei dem Abgegebenen Bekenntnis um eine Lüge bzw. ein Lippenbekenntnis gehandelt hat.
Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir