Hakan Demir
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Frage von Maher Q. •

Teilzeitarbeit während des Studiums für die Einbürgerung.

Sehr geehrter Herr Demir,

wenn jemand Student ist und neben dem Studium in Teilzeit arbeitet, jedoch keine Leistungen wie Bürgergeld oder Ähnliches bezieht, kann er dann eingebürgert werden oder ist er ausgeschlossen? Im Gesetz steht, dass man 20 von 24 Monaten in Vollzeit arbeiten muss.

Gelten diese Bedingungen nur für Personen, die Leistungen vom Bürgergeld beziehen?

Werden wir neue Gesetze zur Ausbildungsduldung sehen, wenn jemand seine Ausbildung abgeschlossen hat und die Anrechnungszeit für die Ausbildungsduldung, besonders für Staatenlose, für die Einbürgerung berechnet wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort, Hilfe und Erklärungen.

Mit freundlichen Grüßen

MQ

Hakan Demir
Antwort ausstehend von Hakan Demir
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