Einbürgerung - Mache im Moment Umschulung im Home Office. Und beziehe Bürgergeld. Habe ich Anspruch auf Einbürgerung?
Sehr geehrter Herr Damir,
Ich wohne in Deutschland seit 18 Jahren. Meine Kinder sind Deutsch. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich leider nicht arbeiten. Mache im Moment Umschulung im Home Office. Und beziehe Bürgergeld. Habe ich Anspruch auf Einbürgerung? Ich werde mich sehr freuen auf Ihre Rückmeldung.
LG
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Einbürgerung bei Bürgergeld-Bezug wurde in diesem Jahr neu geregelt.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist es so, dass man in drei ganz konkreten Fällen im Rahmen der Anspruchseinbürgerung eingebürgert werden kann, wenn man Bürgergeld bezieht: (1) wenn man als Vollzeit-Beschäftigte Bürgergeld bezieht, also aufstockt; (2) wenn Ehepartner oder Ehepartnerin Vollzeit arbeiten, man selbst aber Bürgergeld bezieht; oder (3) wenn man als Gastarbeiter:in nach Deutschland gekommen ist und unverschuldet Bürgergeld bezieht. Wenn einer dieser Fälle bei Ihnen zutrifft, haben Sie - bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen wie Voraufenthaltszeit und Sprachkenntnisse - einen Anspruch auf Einbürgerung.
In allen anderen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, nach Ermessen eingebürgert zu werden. Dabei sollen insbesondere Alleinerziehende, pflegende Angehörige oder Menschen mit Behinderung sowie Menschen in Studium und Ausbildung berücksichtigt werden. Auch Menschen, die wie in Ihrem Fall, aus gesundheitlichen Gründen den Lebensunterhalt nicht decken können, sollen trotzdem eine Chance auf Einbürgerung haben. Dafür habe ich mich im Deutschen Bundestag eingesetzt und wir haben diese Grundsätze auch in einem Entschließungsantrag festhalten können: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf. Voraussetzung ist zudem selbstverständlich immer, dass man alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu decken.
Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung. Das heißt, dass sie sehr gut begründen müssen, warum in Ihrem konkreten Fall durch die gesundheitlichen Einschränkungen der Lebensunterhalt aktuell trotz entsprechender Zumutbarer Bemühungen nicht gedeckt werden kann,
Für die Vorbereitung Ihres Einbürgerungsantrags würde ich Ihnen daher empfehlen, sich an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde oder eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu wenden. (hier finden Sie eine Übersicht über Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir