Öffentliche Einbürgerungsfeiern: gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht? Sehr geehrter Herr Demir, hätten Sie eine Idee dazu, wie die Gesetzgebung die Einbürgerungsbehörden dabei unterstützen kann?
Sie haben aktiv an der Einbürgerungsreform mitgewirkt.
Neben den anderen Neuerungen sind auch die öffentlichen Einbürgerungsfeiern dazu gekommen - ein Deutscher darf man nun nur im Rahmen einer öffentlichen Feier werden.
Es war wohl gut gemeint, aber faktisch ist es nun ein Flaschenhals, der die Bearbeitungskapazitäten der Behörden erheblich reduziert - die Kapazitäten der Landkreise und Städte, so eine Feier zu organisieren, sind begrenzt, was mit dem Blick auf Tausende Menschen, die auf ihre Einbürgerungen warten, dafür sorgt, dass die Wartezeit nun Jahre beträgt. Da wir die letzten Jahre eine konstant hohe Einwanderung hatten, wird der Rückstau nur noch weiter wachsen.
In meiner Stadt können z.B. nur ca. 1K Einbürgerungen p.a. mit der Feier abgewickelt werden, es waren aber bereits im Juli zumindest 1,5K Anträge, wo alles in Ordnung ist und wo es nur übrig bleibt, die Urkunde auszuhändigen. Mir wurde die Wartezeit von mind. 18 Monaten mitgeteilt, obwohl die Unterlagen perfekt sind.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
In vielen Einbürgerungsbehörden gehen aktuell mehr Anträge ein als bearbeitet werden können. Entsprechend lange Wartezeiten sind daher für viele Menschen Realität. Es liegt in der Verantwortung aller verantwortlichen Länder und Kommunen, die Behörden so ausgestalten, dass Einbürgerungsanträge zeitnah bearbeitet werden können. In Berlin unterstütze ich dabei den Kurs, zu zentralisieren, zu digitalisieren und das Personal deutlich aufzustocken. Dieser Weg ist deutschlandweit notwendig - denn von der Einbürgerung hängt die volle demokratische Teilhabe ab und die Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Anträge mit der nötigen Dringlichkeit bearbeitet werden.
Zu den generellen Bearbeitungszeiten kommt die Wartezeit bis zur Aushändigung hinzu. Grundsätzlich unterstütze ich die Idee, dass die Aushändigung im Rahmen einer Einbürgerungsfeier erfolgt. Die Einbürgerung ist ein großer Schritt. Menschen werden gleichberechtigter Teil unseres Landes. Diesen Moment zu feiern und in einem würdigen Rahmen zu begehen, ist richtig. An vielen Orten in Deutschland ist dies ohnehin gelebte Praxis. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz "soll" nun überall in Deutschland die Verleihung im Rahmen von Einbürgerungsfeiern stattfinden. Die "Soll"-Regelung verlangt im Regelfall eine Verleihung im Rahmen der Feier - der Deutsche Bundestag hat aber bewusst keine Pflicht zur Verleihung im Rahmen der Feier beschlossen. Ausnahmen bleiben also möglich.
Denn was nicht passieren darf, ist, dass ohnehin überlastete Behörden durch die Planung von Einbürgerungsfeiern an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht werden und Einbürgerungsbewerber:innen zwischen Entscheidung und Verleihung unverhältnismäßig lange warten müssen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
Denn wenn die Behörde aktuell nicht die nötigen personellen Kapazitäten hat, um eine Einbürgerungsfeier zu organisieren, darf die Urkunde auch weiterhin individuell ausgehändigt werden. Dies gilt ohnehin immer bei eilbedürftigen Anträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir