
Die FDP hat Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf.
©Max Neudert
Die FDP hat Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf.
Bei einer besonderen Integration von Ausländer:innen liegen C1-Sprachkenntnisse auch meistens vor, sodass wir an der bisherigen Regelung festhalten wollen
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden.
Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man (mit der Reform) unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, über eigenen Wohnraum verfügen, Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft haben.
Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.