Hallo Herr Demir, sollte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetztes ein Einbürgerungsverfahren bereits laufen, besteht die Forderung, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben weiter?
Sehr geehrter Herr Demir, mich würde interessieren, ob - vorausgesetzt mit dem neuen Einbürgerungsgesetzt die doppelte Staatangehörigheit zulässig wird - bei laufenden Einbürgerungsverfahren die ursprüngliche Forderung, eigene Staatsangehörigkeit aufzugeben weiter bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Vielen Dank. Emilia L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Ändert sich die Gesetzeslage, so gilt dies auch für bereits laufende Einbürgerungsverfahren. Haben Sie beispielsweise vor ein paar Monaten einen Antrag gestellt, die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit zu erlangen und ändert sich während dieses Prozesses das Gesetz, so würden Sie davon profitieren und könnten zwei Pässe haben. Es gilt die dann gültige Rechtslage, nicht das Antragsdatum.
Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten. Einen konkreten Termin, wann die Reform umgesetzt wird, gibt es aber noch nicht. Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir