Hakan Demir
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Frage von Mark K. •

Könnte ich mich einbürgern lassen?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich wohne in Deutschland seit März 2018. Ich bin schon mehr als 1 Jahr tätig und verfüge über B2 Niveau.

Ich habe gehört, dass das neue Gesetz bezüglich Einbürgerung beschlossen werden soll. Ich somit hätte ein Recht darauf, mich einbürgern zu lassen.

Wann soll ich einen Einbürgerungsantrag stellen? Wäre das schon heute möglich, oder erst nach dem das neue Gesetz beschlossen ist?

Mit freundlichen Grüßen
Mark K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Anfrage.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man (mit der Reform) unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, über eigenen Wohnraum verfügen, Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft haben. Alle weiteren Kriterien für eine Einbürgerung (Stand jetzt vor der Reform), finden Sie auf der Seite der Integrationsbeauftragten: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120.

Wenn diese Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden, sofern die Staatsangehörigkeitsreform bereits in Kraft getreten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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