Kann man angesichts der Tatsache, dass Freiwillige (...) sehr stark in die Gemeinschaft integriert sind, die Sprachkenntnisse der Freiwilligen auf das Niveau b1 reduzieren und sie nach 4 Jahren einbürgern?
Kann man angesichts der Tatsache, dass Freiwillige (z. B. Gruppen, die für Organisationen wie Caritas arbeiten) sehr stark in die Gemeinschaft integriert sind, die Sprachkenntnisse der Freiwilligen auf das Niveau b1 reduzieren und sie nach 4 Jahren einbürgern? Geändert, bevor das Gesetz verabschiedet wird
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im bisherigen Staatsangehörigkeitsrechts ist eine Einbürgerung nach acht (bzw. bei besonderen Integrationsleistungen nach sechs) Jahren möglich. Diese Voraufenthaltszeiten wollen wir auf fünf, bzw. drei Jahre verringern.
Bei einer beschleunigten Einbürgerung bedarf es notwendigerweise deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1. Ergänzend müssen auch besondere Integrationsleistungen vorliegen, wie beispielsweise besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement. Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde.
Bei einer besonderen Integration von Ausländer:innen liegen C1-Sprachkenntnisse auch meistens vor, sodass wir an der bisherigen Regelung festhalten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir