Anrechnung von Studienzeiten bei der Einbürgerung
Sehr geehrter Herr Demir,
ich danke Ihnen für Ihre Antworten auf die Fragen zur Einbürgerung. Eine Frage betrifft meine Situation: ob die Studienzeiten bei der Einbürgerung angerechnet werden. Ihre Antwort war:
"Studienzeiten werden hingegen aber angerechnet, wenn direkt im Anschluss an das Studium eine Beschäftigung in Deutschland aufgenommen wurde und dadurch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung resultierte".
Was meinen Sie bitte mit "direkt im Abschluss an das Studium"? Werden die Studienzeiten, z. ß., nur nach einem Studienabschluss angerechnet? Oder dürfen sie auch ohne Abschluss angerechnet werden, insofern man im Anschluss am Studienvisum eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt?
Ich habe 2 Jahre in meiner Heimat studiert, dann *unabhängig* davon (Studienabbruch) im selben Bereich (BWL) 2 Jahre in Deutschland studiert. Ich absolviere gerade ein Praktikum und werde übernommen, allerdings ohne Studienabschluss. Wird meine Studienzeit angerechnet?
Liebe Grüße
Samuel
Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre erneute Frage.
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden. Ihre individuelle Frage kann ich Ihnen aber per se nicht beantworten. Ich würde Sie bitten, mit Ihrer Einwanderungsbehörde dazu Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir