Hakan Demir
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SPD
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Frage von Martin O. •

Wie gestaltet sich die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei rückwirkend ab Geburt innerfamiliär übertragener fremder Staatsbürgerschaft?

Hallo Herr Demir, Ich bin Doppelstaatler ab Geburt, nachträglich festgestellt 2018 und somit von der Optionspflicht befreit. Meine Kinder (5&7)sind Deutsche, hätten aber über meinen Vater auch die amerikanische Staatsbürgerschaft welche ich aus Sorge die Deutsch Staatsanwaltschaft zu verwirken bisher nicht beantragt habe. Wie gestaltet sich das mit dem neuen Gesetzentwurf?

Vielen Dank!

Martin

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Konkret zu der Frage für wen die doppelte Staatsangehörigkeit gilt: mit dem neuen Gesetz sollen alle Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit vollständig entfallen. Dabei ist es egal, ob ausländische Staatsbürger:innen sich in Deutschland einbürgern lassen, ob im Ausland lebende Deutsche die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie im Falle ihrer Kinder - Menschen alle Staatsangehörigkeiten annehmen, die ihnen qua Abstammung zustehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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