Hallo, wenn eine Person in den 70ern in Deutschland geboren ist und dann hier fast 18 Jahre gelebt hat und dann i.d Heimat geht, Mutter hat NE - kann sie dann in DE Aufenthalt erhalten?
Meine Schwägerin ist in DE geboren und hat hier 18 Jahre gelebt und ist dann zurück in die TR. Ihre Mutter besitzt eine gültige NE und ist in DE gemeldet. Kann Sie eine Aufenthaltserlaubnis für DE bekommen?
Sehr geehrter Herr Y.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die zentralen Einwanderungsmöglichkeiten bestehen entweder als Familienangehörige oder als Arbeitskraft. In besonderen Härtefällen (z.B. wenn die Mutter pflegebedürftig ist), können auch erwachsene Kinder nach Deutschland einreisen.
Außerdem kann Ihre Schwägerin natürlich unabhängig vom Familienbezug eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbsmigration bekommen. Wenn sie ein Studium oder eine anerkannte Berufsausbildung vorweisen kann, ist dies zur Arbeitsplatzsuche oder mit vorliegendem Arbeitsplatzangebot jetzt schon möglich. Zudem habe ich mich in den letzten Monaten dafür eingesetzt, diese Einreisemöglichkeiten zu erweitern - denn die bisherigen Qualifikationsanforderungen waren auch für Menschen, die gute Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben, oft zu hoch. Deshalb schafft die Ampel-Regierung ab nächstem Jahr zum Beispiel die Möglichkeit, mit einer 2-jährigen, in der Türkei anerkannten Ausbildung oder für bis zu 8 Monate ohne Qualifikationsprüfung nach Deutschland zu kommen, wenn ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Viele hilfreiche Informationen zur Einreise gibt es auch auf dem Portal https://www.make-it-in-germany.com/de/, u.a. auch eine Beratungshotline: https://www.make-it-in-germany.com/de/service/kontakt/hotline
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Schwägerin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir