Hakan Demir
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SPD
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Frage von Gabriele C. •

In dem neuen gesetz wenn man die Deutsche Staatsbürgerschaft verloren hat weil man US angenommen hat,& es damals keine Beibehaltung gab, bekommt man die deutsche wieder zurück? US angenommen in 1988.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau C.,

herzlichen Dank für Ihre Frage

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Ein quasi "automatischer" Rückerhalt einer aufgegebenen Staatsangehörigkeit ist nicht geplant. Eine Einbürgerung erfolgt immer per Antrag auf Basis der zu erfüllenden Voraussetzungen. Nach der Reform haben Sie selbstverständlich den Vorteil, dass sie bei einer möglichen Einbürgerung ihren US-amerikanischen Pass nicht mehr aufgeben müssten, da die Mehrstaatigkeit umfassend ermöglicht wird. Eine (Wieder-)Einbürgerung aus dem Ausland heraus ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Über die aktuelle Rechtslage informiert z.B. die Deutsche Botschaft in den USA: https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/wiedereinbuergerung-ehemaliger-deutscher/1216660

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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