
(...) Mit der Pendlerpauschale verhält es sich so wie mit allen anderen steuerlichen Ausnahmetatbeständen: Sie sind grundsätzlich problematisch, weil sie unser Steuerrecht komplizierter machen. Man kann allerdings den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, diese Ausnahmetatbestände abzuschaffen, ohne gleichzeitig eine Entlastung bei der Einkommenssteuer zu schaffen. (...)