
(...) In öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halte ich ein Rauchverbot für unumgänglich. Was in der Diskussion aber unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass schon vor dem Erlass von Nichtraucherschutzgesetzen jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten. (...)